Aus für Hilfsmittel-Ausschreibungen
Am 11.05.2019 ist das Tarifservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) in Kraft getreten. Das TSVG bezweckt:
Patienten sollen schneller Termine bekommen; Terminservicestellen werden bis zum 1.1.2020 zu Servicestellen für ambulante Versorgung und Notfälle weiterentwickelt.
Verbesserung der ärztlichen Versorgung auf dem Land
Verbindliche Erweiterung des Mindestsprechstundenangebots der niedergelassenen Ärzte
Bessere Vergütung der Ärzte für Zusatzangebote
Mehr Leistungen und bessere Versorgung: Ausschreibungen für Hilfsmittel gemäß § 33 SGB V werden abgeschafft. Bereits vor Inkrafttreten des TSVG laufende Ausschreibungsverträge werden mit Ablauf des 30.11.2019 unwirksam.
Wir begrüßen die Abschaffung von Ausschreibungen!
Das Ende der Ausschreibungen ist zugleich das Ende eines unwürdigen – zulasten der Versicherten gehenden – Preiskampfes. Die Qualität der Hilfsmittelversorgung steht zukünftig ausschließlich im Vordergrund und wird somit im Sinne des Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes (HHVG) gestärkt. Das ohne Ausschreibungen bestehende Recht jedes Versicherten, seinen Leistungserbringer frei zu wählen, führt zu einem gesunden Wettbewerb, bei dem nicht mehr der Preis, sondern die qualitativ hochwertige Leistung am Versicherten belohnt wird.
Um nicht vom Markt verdrängt zu werden, musste die critical care GmbH in den letzten Jahren an zahlreichen Ausschreibungen teilnehmen. Viele Ausschreibungen konnten wir für uns entscheiden; dennoch haben wir aufgrund der bei Ausschreibungen zwangsweise zu machenden Einsparungen bei nicht vergüteten, aber die Qualität der Versorgung erhöhenden Dienst-/Zusatzleistungen, die Ausschreibungspraxis der Krankenkassen aktiv angegriffen und mehrfach versucht, Ausschreibungen zu verhindern:
Vor der 1. Vergabekammer des Bundes haben wir u. a. gegen die Barmer ein Nachprüfungsverfahren wegen der Vergabe der Versorgung der Versicherten mit Schlafapnoetherapiegeräten geführt. Zeitgleich haben wir im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes beantragt, die Barmer zu verpflichten, die Ausschreibung der Versorgung mit CPAP-Geräten der Produktgruppe 14 zu unterlassen.
Gemeinsam mit dem rehaVital-Verbund haben wir in Schreiben an die Gesundheitsminister und das Bundesversicherungsamt unseren Unmut über Ausschreibungen im Gesundheitssektor kundgetan, die Unzweckmäßigkeit von Ausschreibungen in diesem empfindlichen Bereich dargestellt und um Unterstützung gebeten.
Wir sind erleichtert, dass der in der Branche produzierte Gegenwind gegen die Ausschreibungen nicht ergebnislos verpufft ist, sondern die von der Branche erzeugte Energie von der Politik im TSVG eingespeist wurde.
Die Änderungen des TSVG bringen im buchstäblichen Sinne neue Luft zum Atmen.