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Tipps

Wohin mit dem Originalrezept?

Zur Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse benötigen wir ein ärztlich ausgestelltes Rezept. Das Rezept ist vor Lieferung des notwendigen Gerätes oder Zubehörs bei uns im Original einzureichen und wird dann von uns an mit der Abrechnung an Ihre Krankenkasse weiter geleitet. Sollten Sie über eine Zuzahlungsbefreiung verfügen, so legen Sie diese – soweit möglich – bitte gleich in Kopie bei. Dies ermöglicht uns die exakte Rechnungsstellung an Ihre Krankenkasse.

Wann wird geliefert?    

Nach Eingang Ihres Rezeptes erfolgt eine Lieferung schnellstmöglich nach der Genehmigung Ihrer Krankenkasse. Unser Kundendienst wird im Vorfeld telefonisch mit Ihnen einen Termin zur Übergabe und Einweisung vereinbaren. Die Lieferung erfolgt persönlich durch einen unserer Fachberater.

Schnelle Lieferung in medizinischen Notfällen!    

In medizinischen Notfällen erhalten Sie eine erste notwendige und ausreichende Vorabversorgung, bis uns das relevante Rezept eingereicht wurde. In diesen Fällen kann es noch einmal im Nachhinein zum Tausch Ihres Therapiegerätes kommen, je nach Genehmigung der Krankenkasse.

Was heißt Zuzahlung?    

Bei den ausgelieferten Geräten handelt es sich um Hilfsmittel nach dem Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V). Hilfsmittel unterliegen einer gesetzlich geregelten Zuzahlungspflicht. Die Zuzahlung ist bei Anlieferung des Gerätes zu bezahlen. Sollten Sie von der Zuzahlung befreit sein, so bitten wir Sie, eine Kopie der Zuzahlungsbefreiung bereit zu halten. Wenn Sie von uns eine Rechnung zur Begleichung Ihrer Zuzahlung erhalten, weil uns Ihre Befreiung nicht vorlag, müssen Sie dennoch die Rechnung bezahlen. Sie können unsere Rechnung dann allerdings bei Ihrer Krankenkasse einreichen und sich dort das Geld zurückerstatten lassen.

Sie benötigen weiteres Zubehör?   

Auch für weiteres Zubehör benötigen Sie grds. ein Rezept Ihres behandelnden Arztes. Er muss auf dem Rezept genau vermerken, was Sie zusätzlich benötigen. Bitte denken Sie in diesem Fall daran, dass Sie sich frühzeitig ein notwendiges neues Rezept besorgen und zeitnah zur Versorgung bei uns einreichen.

Melden Sie uns Ihre Therapiestunden!    

Zur Sicherstellung des Therapieerfolges sind wir verpflichtet, die Therapiestunden an die Krankenkasse zu melden. Um dieser Meldeverpflichtung nachzukommen, erhalten Sie eine Aufforderung von uns, die Therapiestunden nach einem festgelegten Zeitpunkt anzuzeigen. Diese können Sie uns per E-Mail, Telefon, Brief oder auf einem Formular Ihrer Krankenkasse bekannt geben.

Sie haben Ihre Krankenkasse gewechselt oder sind umgezogen?    

Bitte teilen Sie uns Änderungen, z.B. zu Ihrem Krankenkassenwechsel oder Ihrer neuen (Wohn-) Anschrift, umgehend mit, damit wir auch zukünftig eine reibungslose und zeitnahe Therapieversorgung realisieren können.

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